Lehrgänge 2020
Fahrtenschreiber – Schulung – zur Prüfung von Fahrtschreibern und
Kontrollgeräten nach § 57b in Verbindung mit Anlagen XVIII und XVIIId StVZO incl.
Geschwindigkeitsbegrenzer nach § 57d StVZO
Die für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte verantwortlichen
Fachkräfte müssen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Schulung erfolgreich
abgeschlossen haben. Die Frist der Wiederholungsschulungen beträgt max. 36 Monate.
Wird die Frist um mehr als 2 Monate überschritten, ist statt einer Wiederholungsschulung eine
Erstschulung durchzuführen. In dieser Übergangsfrist dürfen keine Prüfungen durch die Fachkraft
durchgeführt werden. Erkrankungen haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Fristen.
Um den Lehrstoff ausführlich und individuell zu vermitteln, sind die Teilnehmerzahlen
begrenzt. Sollte die Höchstteilnehmerzahl einer Schulung bei Ihrer Anmeldung bereits erreicht
sein, werden wir Ihnen die Teilnahme zu einem anderen Termin vorschlagen.
Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der Anmeldung.
Zielgruppe:
Fachkräfte, die über eine entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrungen auf dem
Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen lt. § 57b Anlage XVIIId StVZO Punkt 2.4.
Termine:
|
Schulung |
Termin |
Schulungsort |
1 |
Fortbildungsschulung |
12.01.-13.01.2021 |
67133 Maxdorf |
3 |
Erstschulung |
26.01.-29.01.2021 |
67133 Maxdorf |
5 |
Fortbildungsschulung |
02.03.-03.03.2021 |
67133 Maxdorf |
6 |
Fortbildungsschulung |
17.03.-18.03.2021 |
97424 Schweinfurt |
7 |
Erstschulung |
23.03.-26.03.2021 |
67133 Maxdorf |
10 |
Fortbildungsschulung |
27.04.-28.04.2021 |
67133 Maxdorf |
11 |
Erstschulung |
04.05.-07.05.2021 |
67133 Maxdorf |
12 |
Fortbildungsschulung |
08.06.-09.06.2021 |
67133 Maxdorf |
13 |
Erstschulung |
15.06.-18.06.2021 |
67133 Maxdorf |
Im Hinblick auf die derzeitige Situation ist es möglich, dass diese Schulungstermine – auch kurzfristig – abgesagt werden können.
In diesem Fall werden wir Ihnen zu gegebener Zeit Ersatztermine anbieten.
Erweiterte Teilnahmebedingungen
Ihre Gesundheit ist uns wichtig!!!
- Auf dem gesamten Gelände der Firma NTS und während der Schulung gelten die Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
- Zu Lehrgangsbeginn erfolgt eine ausführliche Information der Lehrgangsteilnehmer bezüglich der aktuellen geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen.
- Ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern ist einzuhalten.
- Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehrgänge eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung mitzubringen.
- Wer krank ist oder sich krank fühlt oder Erkältungssymptome oder ähnliches hat, soll bitte nicht anreisen!
Wir behalten uns vor, Teilnehmer mit erkennbaren Erkältungssymptomen auch am Lehrgangstag von der Teilnahme auszuschließen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist pro Lehrgang auf 8 Personen begrenzt.
Sollte die Höchstteilnehmerzahl einer Schulung bei Ihrer Anmeldung bereits erreicht sein, werden wir Ihnen die Teilnahme zu einem anderen Termin vorschlagen.
Terminänderungen vorbehalten.
Weitere Termine auf Anfrage!!
Dauer:
Erstschulung § 57b StVZO Lehrgangsdauer: 4 Tage, täglich bis 09.00-17.00 Uhr
Wiederholungsschulung § 57b SVZO Lehrgangsdauer: 2 Tage, täglich bis 09.00.17.00 Uhr
Lehrgangsgebühren:
Erstschulung:
Gebühr: 698,00 EUR / Person
Wiederholungsschulung:
Gebühr: 398,00 EUR / Person
In der Gebühr enthalten sind die Schulungsunterlagen (USB-Stick), die Verpflegung (Mittagessen) sowie das
Zertifikat. Nicht enthalten sind Übernachtungskosten.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für Ihre Anmeldungen nutzen Sie bitte das Formular im Downloadbereich.
Ansprechpartner:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Ellen Gaisbauer, Telefon: 06237 9274-19, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Teilnahmebedingungen