Erstschulung § 57b

Fahrtenschreiber-Schulung § 57b
in Verbindung mit Anlagen XVIII und XVIIId StVZO

(incl. Geschwindigkeitsbegrenzer-Schulung nach § 57d StVZO)

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  • Erstschulung

    Für Fachkräfte, die zukünftig für die Durchführung der Prüfungen nach § 57b StVZO zuständig sind.

  • Lehrgangsziel

    In diesen Lehrgängen werden Sie auf die qualifizierte Überprüfung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern nach § 57b StVZO geschult.

    Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss sind Sie berechtigt, Fahrtenschreiber für den Zeitraum von 3 Jahren entsprechend § 57b StVZO zu prüfen und abzunehmen.

  • Schulungsinhalt

    Einführung in die europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO.

    Veränderungen der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken, die für die Durchführung der Prüfungen von Bedeutung sind.

    Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung. Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.

  • Voraussetzungen

    Berufsausbildung gemäß 57b Anlage XVIIId StVZO

    Die Fachkräfte müssen über eine entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen.

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit anhand des Führungszeugnis und Auszug FAER nach 2.1 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.

  • Lehrgangsdauer

    Erstschulung § 57b StVZO
    Lehrgangsdauer: 4 Tage, täglich 8 Zeitstunden

  • Lehrgangsgebühren

    Erstschulung: Gebühr: 775,00 EUR / Person
    Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

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