(incl. Geschwindigkeitsbegrenzer-Schulung nach § 57d StVZO)
Erstschulung
Für Fachkräfte, die zukünftig für die Durchführung der Prüfungen nach § 57b StVZO zuständig sind.
Lehrgangsziel
In diesen Lehrgängen werden Sie auf die qualifizierte Überprüfung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern nach § 57b StVZO geschult.
Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss sind Sie berechtigt, Fahrtenschreiber für den Zeitraum von 3 Jahren entsprechend § 57b StVZO zu prüfen und abzunehmen.
Schulungsinhalt
Einführung in die europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien, die Einbaupflicht für Fahrtenschreiber sowie über die Durchführung der Prüfung nach §57b i.V.m. den Anlagen XVIII und XVIIIa (zu §57b Abs. 1) der StVZO.
Veränderungen der bei den Fahrtenschreibern eingesetzten Techniken, die für die Durchführung der Prüfungen von Bedeutung sind.
Unterweisung in die theoretische und praktische Durchführung einer Prüfung. Unterweisung in die Einsetzung und Handhabung der bei der Prüfung verwendeten Prüfgeräte und in die zu beachtenden Besonderheiten.
Voraussetzungen
Berufsausbildung gemäß 57b Anlage XVIIId StVZO
Die Fachkräfte müssen über eine entsprechende Vorbildung und ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik verfügen.
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit anhand des Führungszeugnis und Auszug FAER nach 2.1 der Anlage XVIIId (zu §57b Abs. 3 und 4) StVZO.
Lehrgangsdauer
Erstschulung § 57b StVZO
Lehrgangsdauer: 4 Tage, täglich 8 ZeitstundenLehrgangsgebühren
Erstschulung: Gebühr: 775,00 EUR / Person
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Termine auf Anfrage!
Ansprechpartnerin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Ellen Gaisbauer
Telefon: 06237/9274-19
E-Mail: gaisbauer@nts-gmbh.de